Selbstauskunft zu bebauten und versiegelten Flächen
Selbstauskunft für die Niederschlagswassergebühr
Seit dem 01.04.2024 wird auch für Grundstücke unter 1.000 m² angeschlossener versiegelter Fläche die Schmutzwassergebühr (nach der Abwassermenge) und die Niederschlagswassergebühr (nach der angeschlossen versiegelten Fläche) getrennt festgesetzt.
Zur Berechnung und Festsetzung der ab dem 01.04.2024 getrennt zu erhebenden Niederschlagswassergebühr müssen zunächst die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen ermittelt werden. Die Niederschlagswassergebühr wird gegenüber betroffenen Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldnern, die bisher mit der Abwassergebühr als Einheitsgebühr veranschlagt wurden, gesondert festgesetzt.
Die maßgeblichen Grundlagen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück können Sie uns über diesen Weg mitteilen, so dass die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr bereits bei der nächsten turnusmäßigen Abrechnung erfolgen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter umwelt.bremen.de.