Zeitlich begrenzte Einleitung von Schmutzwasser bei Veranstaltungen und Baustellen

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Sie möchten Abwasser für eine begrenzte Zeit, z. B. für eine Veranstaltung (Straßenfest, Markt etc.) oder Baustelleneinrichtung, in die öffentliche Kanalisation einleiten.  Eine solche Einleitung ist erlaubnispflichtig.

Sofern in Entwässerungsanlagen auf einem Grundstück eingeleitet wird, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Für die Einleitung von Abwasser werden Gebühren nach dem Entwässerungsgebührenortsgesetz erhoben.

Für die Absicherung geöffneter Schächte und Straßeneinläufe wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr.

Sollten Sie noch Fragen haben erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte unter der Servicenummer 0421 / 988 - 11 11  oder stellen Sie gerne jetzt gleich Ihren Antrag.

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